Übersteigt die Summe der eingereichten Gesuche die verfügbaren Mittel, findet die kantonale Priorisierungsregelung Anwendung.
Massgeblich dafür ist gemäss dem «Reglement betreffend die Ausrichtung von Beiträgen im Rahmen des Förderprogramms «Junge Talente Musik»» das steuerbare Gesamteinkommen (Position 790).
Sie haben daher die letzte definitive Veranlagungsverfügung der Staatssteuer einzureichen. Es handelt sich hierbei um ein Dokument der Steuerverwaltung BL.
Volljährige Talente, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, reichen ihre eigene Steuerverfügung ein. Diese gilt zugleich als Wohnsitznachweis.
Reichen Sie bitte eine PDF-Datei ein.
Bei Fragen: geschaeftsleitung@vmbl.ch